Rechtliche Hinweise

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Verlinkungen zu Internetseiten Dritter

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Copyright ©

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REACH-Verordnung

Gemäß REACH-Verordnung, Artikel 33 sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, sollte ein geliefertes Erzeugnis einen Stoff der SVHC Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren (https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) zu mehr als 0,1 % enthält.
Die Bezugsgröße ist das kleinste Erzeugnis eines zusammengesetzten Erzeugnisses (Die Definition hierzu finden Sie unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/Erzeugnisse/EuGH-Urteil/EuGH-Urteil.html).
Alle aus Messing gefertigten eszet-Produkte enthalten den Stoff Blei (EC Number: 231-100-4, CAS Number: 7439-92-1) zu mehr als 0,1 %.
Da dieses Blei als Bestandteil der Messinglegierung fest in dieser gebunden ist und somit keine Exposition zu erwarten ist, sind keine weiteren Angaben zur sicheren Verwendung notwendig.
Auch eine Kennzeichnung auf dem Endprodukt (z.B. Hinweis darauf, dass ein SVHC-Stoff enthalten ist) ist nicht notwendig.